AGB

  1. Der Vermieter vermietet an den Mieter die im Erlenweg 5 bzw. 5a in Börgerende gelegenen Wohnungen zur Benutzung als Ferienwohnung mit max. 4 Personen.
    Der Mieter ist berechtigt, den zur Ferienwohnung gehörenden Stellplatz während der Mietzeit zu benutzen.
    Der Mieter erhält für die Dauer der Mietzeit einen Wohnungsschlüssel. Dieser ist bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter abzugeben.
  2. Rauchen ist in der Wohnung nicht gestattet.
  3. Das Mietverhältnis beginnt und endet wie im Mietvertrag festgelegt. Der Wohnraum ist gemäß § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet. Das Kündigungsrecht des Mieters und des Vermieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  4. Die Miete sowie Nebenleistungen sind in der im Mietvertrag genannten Höhe vor Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen.
  5. Ein Anspruch auf Reservierung der Ferienwohnung besteht nur bei fristgemäßer Leistung der Anzahlung (Höhe und Termin wie umseitig genannt).
  6. Vor Beginn des Mietverhältnisses leistet der Mieter dem Vermieter eine Sicherheitsleistung in Form einer Kaution in Höhe des im Mietvertrag genannten Betrages. Nach Rückgabe der Mietsache hat der Mieter einen Anspruch auf Rückgewähr der Sicherheitsleistung abzüglich etwa anfallender Kosten für den Ersatz der von ihm beschädigten Gegenstände oder anderer Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis.
  7. Die Benutzung des Kamins geschieht auf eigene Gefahr. Die Asche darf nur in erkaltetem Zustand entsorgt werden.
  8. Eine Räumung des Grundstücks von Schnee und Eis durch den Vermieter erfolgt nicht.
  9. Der Vermieter stellt die Wohnung am Einzugstag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache und die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln sowie für ausreichende Lüftung und Heizung der überlassenen Räume zu sorgen. Zeigt sich ein nicht nur unwesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutz der Mietsache oder des Grundstücks gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte und grob fahrlässige Verletzung der dem Mieter obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders wenn technische Anlagen und andere Einrichtungen unsachgemäß behandelt, die überlassenen Räume nur unzureichend gelüftet, beheizt oder gegen Frost geschützt werden. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen.
  10. Die Wohnung ist mit einer Waschmaschine ausgestattet. Aus versicherungstechnischen Gründen ist der Wasserhahn zum Waschmaschinenschlauch nach Benutzung der Waschmaschine stets wieder zuzudrehen.
  11. Die Wohnung ist von dem Mieter am Auszugstag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Sie ist vom Mieter in ordentlichem Zustand zu übergeben. Die Endreinigung umfasst nicht das Geschirrspülen und die Müllentsorgung. Diese Pflichten obliegen dem Mieter.
  12. Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich oder per e-mail erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Grit Scholz, Grunowstr. 20a, 13187 Berlin bzw. bei info@blick-aufs-meer.de. Tritt der Mieter zurück, so hat der Vermieter ab Vertragsunterschrift Anspruch auf Ersatz für die getroffene Reservierung in folgender Höhe:
    - bis 30 Tage vor Mietbeginn 15% der Übernachtungskosten 
    - 29 - 20 Tage vor Mietbeginn 30% der Übernachtungskosten 
    - 19 - 10 Tage vor Mietbeginn 75% der Übernachtungskosten 
    - weniger als 9 Tage vor Mietbeginn 90% der Übernachtungskosten.
  13. Kann der Vermieter die Unterkunft für einen bestimmten Reisezeitraum nicht zum vertraglich vereinbarten Zweck zur Verfügung stellen (Beherbergungsverbot), hat der Mieter für diesen Reisezeitraum ein kostenfreies Rücktrittsrecht ohne Stornogebühren.
  14. Die Gemeinde Börgerende-Rethwisch ist anerkannter Tourismusort und erhebt eine Kurabgabe pro Tag und Person ab 16 Jahren in der Nebensaison (01.10. – 30.04.) i.H.v. 1,00 € und in der Hauptsaison (01.05. – 30.09.) i.H.v. 2,00 €, die über den Vermieter abgerechnet wird. Der An-und Abreisetag werden als ein Aufenthaltstag berechnet. Als Übernachtungsgast/gäste in unserer Ferienwohnung sind Sie kurabgabepflichtig.
  15. Andere als die in diesem Vertrag getroffenen Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform..